Nabelschnurblut (NSB) und die Nabelschnur selbst können nach der Geburt und der Abnabelung des Neugeborenen entnommen und für die medizinische Vorsorge eingelagert werden. Voraussetzung dafür ist eine fachgerechte Gewinnung des Materials, also von Blut und Gewebe. Damit dies nach der Geburt möglich ist, muss die Entscheidung für die Entnahme bereits vorab getroffen werden, ein Vertrag mit einer entsprechenden Nabelschnurblutbank abgeschlossen sein und ein entsprechendes Entnahmepaket im Kreißsaal vorliegen.

Die Entnahme von NSB ist nur möglich, solange die Nabelschnur nicht vollständig auspulsiert ist. [1] Sowohl die Weltgesundheitsorganisation WHO als auch die deutsche S3-Leitlinie empfehlen das verzögerte Abnabeln eines gesunden Säuglings nach 1-3 bzw. 1-5 Minuten nach der Geburt. [2,3] Ein früheres Abnabeln wird nicht empfohlen, da es zu verminderten Hämoglobin-, Hämatokrit- und Eisenwerten führen kann. [4-6] Das verzögerte Abnabeln hat kaum Einfluss auf die Entnahme von NSB, wenn das Neugeborene nach 60-90 Sekunden abgenabelt wird. [7,8] Die Wahrscheinlichkeit, eine ausreichende Menge NSB zu sichern, nimmt aber darüber hinaus immer ab – ganz einfach, weil das NSB aus der Nabelschnur pulsiert.

Die Entnahme von Nabelschnurgewebe sollte ebenfalls zeitnah nach der Geburt erfolgen, um eine hohe Qualität des Zellmaterials zu gewährleisten. Sie ist jedoch nicht so zeitkritisch wie die Gewinnung von NSB und auch nach dem vollständigen Auspulsieren der Nabelschnur noch möglich.

Eltern, die das Nabelschnurblut oder Nabelschnurgewebe ihres Kindes einlagern lassen wollen, können sich vor der Geburt informieren und einen Vertrag mit einer entsprechenden Nabelschnurblutbank abschließen. Anschließend wird ihnen ein Entnahmepaket nach Hause gesendet, das alles enthält, was für die Entnahme des NSB und Nabelschnurgewebes notwendig ist. Die Eltern müssen das Entnahmepaket zur Geburt mit in die Klinik bringen. Gleichzeitig wird die Klinik über die geplante Entnahme von Blut und/oder Gewebe informiert. So sind alle vorbereitet und das Material kann rasch gewonnen und sicher verpackt in die Stammzellbank transportiert werden. Wichtig ist, dass sich Eltern rechtzeitig mit der Nabelschnurblutbank in Verbindung setzen. Bereits während der Schwangerschaft und einige Wochen vor dem Geburtstermin sollte die Entscheidung für eine Entnahme feststehen und alle Voraussetzungen sollten geprüft werden.

Die Entnahme von Nabelschnurblut zur Einlagerung für die Verwendung als mögliches späteres Arzneimittel ist streng geregelt und unterliegt dem Arzneimittelgesetz (AMG). Deshalb kann die Entnahme nur durch entsprechend geschultes Personal und nur in Kliniken erfolgen, die eine offizielle behördliche Entnahmeerlaubnis vorweisen können. [9]

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Die Nabelschnurvene wird mit einer Kanüle punktiert und das Blut über ein geschlossenes Schlauchsystem in einen Entnahmebeutel geleitet. Die Entnahme sollte so lange fortgesetzt werden, bis kein Blut mehr in den Entnahmebeutel fließt. Im Beutel befindet sich bereits CPD-Puffer (=Citrat-Phosphat-Dextrose-Puffer) der die Gerinnung hemmt, den pH-Wert stabilisiert und die Zellen mit Nährstoffen versorgt.

Nach der Entnahme des Nabelschnurblutes wird der Rest der Nabelschnur von der Plazenta getrennt. Es sollte so viel Nabelschnur wie möglich gewonnen werden. Die Nabelschnur wird in einen sterilen Becher mit vorgelegter Kochsalzlösung gegeben und dieser dann fest verschlossen.

Ziel der Entnahme von Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe ist, eine möglichst hohe Zahl an Stammzellen zu gewinnen, die für eine mögliche spätere therapeutische Nutzung eingelagert werden können. Die Gewinnung eines ausreichenden Blut- bzw. Gewebevolumens trägt dazu bei.

Wurde das gewünschte Material erfolgreich entnommen, wird es mittels Kurierdient in die Laboratorien der Stammzellbank transportiert. Der Kurierdienst ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar und sollte unverzüglich, spätestens zwei Stunden nach der Entnahme des Materials, kontaktiert werden. Das entnommene Blut und Gewebe wird in der Klinik zusammen mit den erforderlichen ausgefüllten Dokumenten im Entnahmepaket verpackt, welches sowohl vor als auch nach der Entnahme bei Raumtemperatur zu lagern ist.

In den Laboratorien der Stammzellbank wird das entnommene Nabelschnurblut und-gewebe analysiert und für die Einlagerung aufbereitet. 

-> Erfahren Sie mehr über die Einlagerung

  1. Di Tommaso et al. Eur J Obstet Gynecol Reprod Biol. 2019;236:94-97
  2. DGGG. S3-Leitlinie Vaginale Geburt am Termin. AWMF online 2020. Version 1.0. AWMF-Reg.-Nr.: 015/083.
  3. WHO. Guideline: Delayed umbilical cord clamping for improved maternal and infant health and nutrition outcomes
  4. Andersson O et al. BMJ. 2011;343:d7157
  5. Gomersall J et al. Pediatrics. 2021;147(3)
  6. McDonald SJ et al. Cochrane Database Syst Rev. 2013;2013(7):Cd004074
  7. Frändberg S, et al. Cell Tissue Bank. 2016;17(3):439-448
  8. Ciubotariu R, et al. Transfusion. 2018;58(6):1427-1433
  9. Bundesärztekammer. Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen – Erste Fortschreibung. Deutsches Ärzteblatt. 20.02.2019. DOI: 10.3238/arztebl.2019.rl_haematop_sz02

Hohe Qualitätsstandards sind die Grundlage für die erfolgreiche Einlagerung und Konservierung des Nabelschnurblutes. Nach der Entnahme wird das Material deshalb in Laboratorien der Stammzellbank untersucht und für die Kryokonservierung aufbereitet.

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Bei der Einlagerung von Nabelschnurblut handelt es sich um den ersten Schritt der Produktion eines Arzneimittels. Dieser Prozess unterliegt vielen gesetzlichen Auflagen und Richtlinien. In Deutschland sind daran unterschiedliche Bundes- und Landesbehörden beteiligt.

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