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Bei den meisten Geburten werden die Nabelschnur mit dem darin enthaltenen fetalen Blut sowie die Plazenta einfach entsorgt. Dabei haben diese Organe einen hohen medizinischen Wert, denn sie sind eine Quelle für unterschiedliche neonatale Stammzellen mit therapeutischem Potential. Nabelschnurblut und -gewebe können unmittelbar nach der Geburt gewonnen und eingelagert werden. Das gewonnene Material kann gespendet werden oder als persönliche Gesundheitsvorsorge dienen.

Nabelschnurblut (NSB) enthält besonders viele hämatopoetische Stammzellen, weshalb es im Rahmen einer Stammzelltransplantation bei der Behandlung von bestimmten Krebserkrankungen, Blutbildungsstörungen oder Immundefekten zum Einsatz kommt. Viele weitere Indikationen für die Anwendung von NSB sind Gegenstand aktueller wissenschaftlicher Forschung.

Nabelschnurgewebe enthält besonders viele mesenchymale Stammzellen. Diese Vorläuferzellen können sich in spezialisierte Körperzellen, wie Knochen- oder Knorpelzellen, weiterentwickeln und deshalb für regenerative Therapien interessant sein. Ihr Potenzial kann durch eine vorsorgliche Einlagerung erhalten werden.

Nach einer Geburt ist die Versorgung des Neugeborenen und seiner Mutter das Wichtigste. Deshalb muss die Entnahme von Nabelschnurblut und -gewebe genau geplant sein und darf nur durch geschultes Kreißsaalpersonal in einer zertifizierten Geburtsklinik durchgeführt werden.

Hohe Qualitätsstandards sind die Grundlage für die erfolgreiche Einlagerung und Konservierung des Nabelschnurblutes. Nach der Entnahme wird das Material deshalb in Laboratorien der Stammzellbank untersucht und für die Kryokonservierung aufbereitet.

Bei der Einlagerung von Nabelschnurblut handelt es sich um den ersten Schritt der Produktion eines Arzneimittels. Dieser Prozess unterliegt vielen gesetzlichen Auflagen und Richtlinien. In Deutschland sind daran unterschiedliche Bundes- und Landesbehörden beteiligt.

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