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Seit 1. Januar 2021 existiert eine Neuregelung der Strahlenschutzverordnung (NiSV) bezüglich der Anwendung von EMS zu nichtmedizinischen Zwecken, die zahlreiche Veränderungen und Herausforderungen mit sich bringt [1]. Eine Melde-, Aufklärungs- und Dokumentationspflicht besteht bereits. Ende diesen bzw. Anfang nächsten Jahres soll zusätzlich das Personal, welches EMS anwendet, über einen gesetzlich vorgeschriebenen Fachkundenachweis verfügen, um bei Kund*innen EMS anwenden zu dürfen.

Fachärztliche Weiterbildungen oder die Ausbildung nach dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie beinhalten die erforderliche Fachkunde bereits. Physiotherapeut*innen bringen damit den notwendigen Fachkundenachweis sowie die Expertise zur Anwendung Medizinischer EMS über ihre Berufsausbildung mit und schaffen damit eine professionelle Basis für die sichere Anwendung Medizinischer EMS in der Praxis.

Die Professionalisierung im EMS-Markt trägt entscheidend zur Sicherheit der Anwender*innen bei und stärkt das Image von EMS-Anbieter*innen. So heißt es in der Zeitschrift fitness MANAGEMENT international, 2/2021:

„Das hocheffiziente EMS-Training wird durch die neuen Regeln fest an die persönliche Dienstleistung und den gewerblichen oder medizinischen Einsatz gekoppelt. Die neuen Qualifikations- und Sicherheitsstandards bieten den Kund*innen Verlässlichkeit und Sicherheit. Zusätzlich wird die Position der EMS-Anbieter*innen als professionelle und kundenorientierte Gesundheitsanbieter*innen langfristig gestärkt.“ [1]

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