Ein Content-Angebot gesponsert von der MSD Sharp & Dohme GmbH

Die Impfquoten der meisten etablierten Impfungen sind zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung auf gutem Niveau, trotz COVID-19-Pandemie. Jedoch wurden bei allen Impfungen empfohlene Alterszeitpunkte nicht eingehalten. [1] Bei welchen Impfungen blieben Impfserien unvollständig, welche Impfungen erfolgten gar nicht?

Bei sehr jungen Kindern sind die Impfquoten für die Standardimpfungen (Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis (Polio), H. influenzae Typ b (Hib) und Hepatitis B (HepB)) moderat. Die Impfungen werden in der Regel bis zur Schuleingangsuntersuchung nachgeholt, aber nicht bei allen Kindern. Der Abschluss der DTPa-HepB-IPV-Hib-Impfserien zur Grundimmunisierung erfolgte bei nur 82 % der Kinder bis zum Ende des 2. Lebensjahres. [1]

Laut KV-Impfsurveillance waren 74,8 % der Kinder bis 24 Monate (Geburtsjahrgang 2019) vollständig gegen Pneumokokken geimpft. Trotz des 2+1-Impfschemas war der Pneumokokken-Impfschutz bei rund einem Viertel der Kinder bis zum Ende des 2. Lebensjahres nicht ausreichend, obwohl das Nachholen der Impfung nur bis zum vollendeten 2. Lebensjahr empfohlen wird. Bei der Schuleingangsuntersuchung 2020 waren dennoch 82,2 % der Kinder vollständig gegen Pneumokokken geimpft. [1]

2020 / 2021 sind die Masernimpfquoten vor allem im jungen Kindesalter angestiegen, womöglich wegen Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes. Für die 1. Masern-Impfung bei 15-monatigen Kleinkindern lag die bundesweite Impfquote 2020 auf KV-Ebene bei 89,1 %. Somit wurde das Ziel des nationalen Masernaktionsplans (95 %-Impfquote für die 1. Masern-Impfung bei 15-monatigen Kleinkindern) erneut verfehlt. [1]

Fragen zum Masernschutzgesetz? Die Antworten!

Bis zur Schuleingangsuntersuchung werden Masern-Impfungen nachgeholt. 2020 waren zu diesem Zeitpunkt bundesweit nur 97,5 % der Kinder einmal geimpft, 93,2 % zweimal. Damit wurde ein weiteres Ziel des Masernaktionsplans (2 Masern-Impfungen zum Schuleingang bei 95 % der Kinder) nur in 4 Bundesländern erreicht. [1]

Für die 1. Varizellen-Impfung bei Kleinkindern lag 2020 die Impfquote bundesweit auf KV-Ebene bei: [1]

  • 83,0 % mit 15 Monaten
  • 88,0 % mit 24 Monaten
  • 89,3 % mit 36 Monaten
  • 88,9 % im Schuleingangsuntersuchungsalter

Die Defizite bei der Inanspruchnahme der 2. Varizellen-Impfung konnten bis zur Schuleingangsuntersuchung nur mäßig aufgeholt werden. [1]

Die Impfquote für eine vollständige Impfserie gegen humane Papillomviren (HPV) bei 15-jährigen Mädchen betrug 2020 bundesweit 51,0 %. Insgesamt variiert die Impfquote für die vollständige HPV-Impfserie regional sehr stark (40,9 % Baden-Württemberg, 71,2 % Sachsen-Anhalt). [1]

Neugierig auf die Impfquoten Ihrer Region für ausgewählte Schutzimpfungen von 2020 / 2021?

Zur interaktiven Impflandkarte!

Ein erklärtes Ziel der WHO ist die globale Eliminierung von Gebärmutterhalskrebs. Teil der WHO-Strategie ist eine 90 %-HPV-Impfquote bei Mädchen bis zum Alter von 15 Jahren. Doch die HPV-Impfinanspruchnahme in Deutschland ist verbesserungswürdig, selbst höhere Altersgruppen erreichen nur 50 %. Auffällig war, dass 21 % der 18-jährigen Frauen eine bereits begonnene HPV-Impfserie nicht abgeschlossen haben, trotz noch bestehender Kostenübernahme. [1]

Die STIKO empfiehlt die HPV-Impfung für Jungen seit August 2018, als Kassenleistung für die Jungen erstattungsfähig ist sie seit November 2018. Es zeichnen sich bereits Trends und regionale Verteilungen ab: Die höchsten HPV-Impfquoten für Jungen zeigen sich in den östlichen Bundesländern. Die bundesweiten Impfquoten von maximal 32 % für begonnene Impfserien in den einzelnen Altersjahren deuten jedoch auf eine eher niedrige Akzeptanz hin. Unter den 15-jährigen Jungen hatten 2020 nur 17,0 % eine vollständige HPV-Impfung erhalten. Für das Jahr 2021 wird ein Anstieg auf 26,5 % bei 15-jährigen Jungen mit vollständiger HPV-Impfung registriert. [1]

  1. Robert Koch-Institut (RKI). Impfquoten von Kinderschutzimpfungen in Deutschland – aktuelle Ergebnisse aus der RKI-Impfsurveillance. Epid Bull 2022; 48: 3–25

Impressum

MSD Sharp & Dohme GmbH
Levelingstraße 4a
81673 München

Tel.: 0800 673 673 673
Fax: 089 460 10 10
https://www.msd.de

Geschäftsführerinnen: Kevin Peters (Vorsitzender), Jutta König

Zuständige arzneimittelrechtliche Aufsichtsbehörde:
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München

Handelsregister München B6194
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE129420354