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DiGA auf Rezept: Wie wird die Verordnung vergütet?
Es gibt zwei Wege, wie Patient:innen eine DiGA erhalten: Versicherte können entweder einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse stellen – oder Mediziner:innen verordnen eine DiGA. Voraussetzung für die Verschreibungsfähigkeit ist in jedem Fall die vorherige Prüfung der DiGA durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM. Das Institut prüft die Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und -sicherheit sowie das Vorliegen des Nachweises positiver Versorgungseffekte. Patient:innen können DiGA dabei allein oder gemeinsam mit einem Leistungserbringer nutzen.
Seit dem 1. Januar 2023 erfolgt die Vergütung für das Ausstellen einer DiGA-Erstverordnung nach EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, Vergütungssystem der vertragsärztlichen Versorgung). Die Einführungsphase der Gesundheitsanwendungen als neue Versorgungsform ist beendet. DiGA sind somit ab sofort Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen sowie weiterer Leistungen. [1]
Welche Anwendungen gibt es auf Rezept?
Alle durch das BfArM zugelassenen Anwendungen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Allesamt werden sie im DiGA-Verzeichnis des BfArM [2] gelistet, das laufend aktualisiert wird. Hier finden sich alle wesentlichen Informationen für Versicherte, aber auch spezielle Informationen für Fachkreise und Antragstellende. Jede vorläufig oder dauerhaft positiv beschiedene DiGA wird hier mit Informationen zu Nutzen und vorgesehener Anwendung vorgestellt.
DiGA im Praxisalltag: Wie geht das?
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind eine neue Säule der ambulanten Versorgung und können, wie Medikamente, auf Muster 16 verordnet werden. Worauf ist dabei zu achten?
Die Verordnung einer DiGA ist für alle ab 18 Jahren möglich und ähnelt der Arzneimittelverordnung. Sie erfolgt in der Regel über das Muster 16 Formular. Jede DiGA besitzt eine Pharmazentralnummer (PZN), die im DiGA-Verzeichnis nachlesbar ist. Ein ICD-Code ist nicht nötig, auch die Verordnungsdauer muss nicht angegeben werden. Beides ist in der PZN enthalten. Künftig werden die DiGA-PZN wie Arzneimittel in der Praxis-IT hinterlegt, was eine direkte Verordnung aus der Praxis-IT ermöglicht. Bei einigen Systemen ist das bereits umgesetzt.

Als Arzt / Ärztin haben Sie die Chance, eine DiGA-Studie zu unterstützen
Nach erfolgreichen randomisierten Studien zum Depressionskurs und Kurs bei Generalisierter Angststörung von Selfapy steht nun die Prüfung des Kurses zur Behandlung von chronischen Schmerzen bevor. Die Studie wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Psychologie der Humboldt Universität zu Berlin durchgeführt. [3]
Studienprozess
Bitte informieren Sie Patient:innen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, über unsere Studie:
- Alter ab 18 Jahren
- Chronische Schmerzen mit Lokalisation im Rücken- oder Nackenbereich; ggf. bereits mit der ICD-10 Diagnose M54 oder F45.41
- Schmerzdauer: mind. 3 Monate
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Internet- und Computerkenntnisse
- Eine ausführliche Kursbeschreibung, Details zum Datenschutz und weitere Informationen erhalten Sie unter: Tel.: (030) 120 834 130
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Impressum
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